FSJ und BFD von A-Z

  • Alter

    Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Schulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Personen jeden Alters absolvieren. Sie müssen nur ihre Schulpflicht erfüllt haben.

  • Anfangszeit

    Ein Freiwilligendienst beim BRK kann jederzeit begonnen werden. In der Regel starten die Freiwilligendienste am 1. September eines jeden Jahres.

  • Arbeitslosengeld II

    ALG II-Empfänger*innen können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 175 Euro wird das Entgelt auf ALG II angerechnet. Darüber hinaus kann ein*e volljährige*r ALG II-Empfänger*in einen Beitrag von 30 Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

  • Arbeitszeit

    Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste. Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit ab 20 Stunden teilnehmen.

  • Ausbildungsplatz

    Das FSJ und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können die Bewerbungschancen jedoch erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

  • Bewerbung

    Da das FSJ und der BFD in der Regel zum 1. September beginnen, sollten die Bewerbungsunterlagen frühestmöglich eingehen. Eine Bewerbung sollte Anschreiben, Lebenslauf, Passfoto und den Anmeldebogen beinhalten. 

    Hier direkt bewerben.

  • Dauer

    Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate.

  • Einsatzstellen

    Die Regionalstellen der BRK-Freiwilligendienste vermitteln je nach Interessensbereich unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienst, Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen, Betreuung von Senior*innen, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.

    Eine Übersich unserer Einsatzstellen finden Sie hier: Unsere Einsatzstellen

  • Fahrtkosten

    Freiwillige sind seit dem 1. September 2023 berechtigt, ein ermäßigtes Deutschlandticket für 29 Euro monatlich zu erhalten. Den jeweiligen Antrag füllen die Mitarbeiter*innen des BRK auf Nachfrage aus. Außerdem erhalten Freiwillige einen Ausweis, mit dem sie Ermäßigungen für Kulturangebote, Kinos, Schwimmbäder etc. erhalten können.

  • Kindergeld

    Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

  • Pädagogische Begleitung & Seminare

    Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das BRK berät seine Helfer*innen in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Bildungstage umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt beim Träger erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und informieren über die Einsatzfelder. Sie geben einen generellen Überblick über den Ablauf des Freiwilligendienstes beim BRK sowie über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmer*innen eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über ihre persönlichen Praxiserfahrungen auszutauschen.

  • Praktikum

    Der Freiwilligendienst wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet.

  • Sozialversicherung

    Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

  • Studienplatz

    Wer sich vor Beginn des Freiwillgendienstes auf einen Studienplatz beworben und diesen jedoch nicht angetreten hat, wird bei einer erneuten Bewerbung in der Regel gegenüber anderen Bewerber*innen vorrangig behandelt. Zudem kann der Freiwilligendienst als Wartesemester und in manchen Fällen als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt werden.

  • Taschengeld

    Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld. Wie hoch dieses ausfällt, erfahren die Freiwilligen auf Nachfrage.

  • Urlaub

    Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von in der Regel 26 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

  • Zeugnisse

    Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt allen Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles qualifiziertes Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.